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   VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757   

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VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757 (https://dejure.org/2013,37082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.12.2013 - 22 CS 13.1757 (https://dejure.org/2013,37082)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 (https://dejure.org/2013,37082)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Substantiierungslast der Gemeinde bei Anträgen auf Zurückstellung von Windenergievorhaben Bay VGH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 21.01.2013 - 22 CS 12.2297

    Kein Baustopp für Windkraftanlage Etzenhausen

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, vorliegend demnach der Zeitpunkt des Bescheidserlasses am 27. März 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.7.2003 - 15 ZB 10.3161).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

    Eine solch undifferenzierte Regelung ebnet vielmehr - wie der Verwaltungsgerichtshof an anderer Stelle ausgeführt hat (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 28 ff. m.w.N.) - die sachlich und rechtlich bestehenden Unterschiede der Schutzbedürftigkeit und Schutzwürdigkeit der unterschiedlichen Bereiche ohne die von Verfassungs wegen nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 14 Abs. 1 GG erforderliche sachliche Rechtfertigung ein.

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Wie das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 13.3.2003 - 4 C 3/02 - BayVBl 2003, 757, juris Rn. 20) ausgeführt hat, bedingen sich die negative und die positive Komponente der festgelegten Konzentrationszonen einander dergestalt, dass infolge der gebietsbezogenen Festlegung des Plangebers gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB gewisse Nutzungen an bestimmten Standorten privilegiert zulässig, dadurch aber zugleich an anderer Stelle im Plangebiet ausgeschlossen sein sollen.

    Nur wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, liegt dem Plan ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept zu Grunde, das den allgemeinen Anforderungen des planungsrechtlichen Abwägungsgebots gerecht wird; die Abwägung aller beachtlichen Belange muss sich demnach auf die positiv festgelegten Standorte ebenso wie auf die ausgeschlossenen Standorte erstrecken (BVerwG, U.v. 13.3.2003, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.10.2013 - 22 CS 13.1775

    Fehlt der Planung einer relativ kleinen Konzentrationszone für die

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Zum Andern dürfen eventuelle Mängel des planerischen Konzepts nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - Rn. 19 m.w.N.).

    Eine Belastung des Antragsgegners mit Kosten war nicht veranlasst, weil er keine Anträge gestellt hat und die Beigeladene alleinige Beschwerdeführerin ist (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - und BVerwG, U.v. 11.11.1993 - 3 C 45.91 - juris Rn. 45).

  • VGH Bayern, 07.12.2012 - 22 CS 12.2328

    Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB, der im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend anwendbar ist (BayVGH, B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - UPR 2013, 116 m.w.N.), hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2-6 BauGB dann auszusetzen, wenn die Gemeinde beschlossen hat, einen Flächennutzungsplan aufzustellen, zu ändern oder zu ergänzen, mit dem die Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB erreicht werden sollen, und zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat es insofern lediglich als notwendig angesehen, dass die maßgeblichen Beschlussgremien tätig geworden sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - Rn. 24 und B.v. 7.12.2012 - 22 CS 12.2328 - Rn. 34).

  • VGH Bayern, 09.11.2011 - 4 N 10.1322

    Herausnahme eines Vorbehaltsgebietes für Windkraftanlagen aus dem Regionalplan

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).
  • OVG Niedersachsen, 08.12.2011 - 12 KN 208/09

    Rechtmäßigkeit des Ziels der Raumordnung als Voraussetzug für die

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    In dem von der Beigeladenen genannten Fall (Schriftsatz vom 20.8.2013, S. 3) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (NdsOVG, U.v. 8.12.2011 - 12 KN 208/09 - NuR 2012, 406) die Unwirksamkeit eines regionalplanerischen Ziels deshalb angenommen, weil "der Landkreis als Planverfasser die Planung seiner Städte und Gemeinden lediglich übernommen [habe], ohne sich überhaupt klarzumachen, anhand welcher Kriterien diese zu den auf Flächennutzungs- und Bebauungsplanebene ausgewiesenen Sondergebieten gekommen sind, oder gar eine (vergleichende) Auseinandersetzung mit diesen Kriterien vorzunehmen".
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Vielmehr sind die örtlichen Planungsträger an die Ziele als verbindliche Vorgaben strikt gebunden und haben Planungen, die einem geltenden Ziel der Raumordnung widersprechen, zu unterlassen; Konflikte mit anderen städtebaulichen Belangen müssen so gelöst werden, dass (jedenfalls auch) die Ziele der Raumordnung verwirklicht werden können (OVG RhPf, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 20.8.1992 - 4 NB 20/91 - BVerwGE 90, 329).
  • VGH Bayern, 02.06.2008 - 22 B 06.2113

    Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheids für eine Windkraftanlage;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Dabei ist auch zu beachten, dass ein Plangeber, dessen Ausweisung im Rechtsverkehr ersichtlich schon entsprechendes Vertrauen auf die Festsetzungen hervorgerufen hat, bei der Reduzierung bereits ausgewiesener Vorranggebiete unter besonderem Rechtfertigungszwang steht (BayVGH, U.v. 9.11.2011 - 4 N 10.1322 - BayVBl 2012, 537, Rn. 21) und dass bei Planänderungen darauf geachtet werden muss, dass weiterhin ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept der Planung zugrunde liegt (BayVGH, U.v. 2.6.2008 - 22 B 06.2113 - Rn. 35).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2008 - 8 C 11217/07

    Bebauungsplan in Konzentrationszone für die Windenergienutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Dem OVG RhPf (U.v. 9.4.2008 - 8 C 11217/07 - juris Rn. 17 und 18) zufolge erlaubt § 1 Abs. 4 BauGB den Gemeinden bei der Aufstellung von Bauleitplänen zwar, die Ziele der Raumordnung je nach deren Aussageschärfe unter Berücksichtigung standörtlicher Interessen zu konkretisieren und auszugestalten, nicht aber, sich über sie im Weg der Abwägung hinwegzusetzen.
  • BVerwG, 20.11.2003 - 4 CN 6.03

    Normenkontrolle; Rechtsvorschrift; Regionalplan; Ziele der Raumordnung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1757
    Es ist schon fraglich, ob - wie von der Beigeladenen behauptet (Schriftsatz vom 11.10.2013, S. 6) - die von der Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans entwickelten Kriterien überhaupt auf Regionalpläne übertragbar sind; aus dem von der Beigeladenen genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.11.2003 - 4 CN 6/03 [nicht "4 C 6/03"] - NVwZ 2004, 614) ergibt sich dies jedenfalls nicht.
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 45.91

    Heilpraktiker - Untersagung - Heilmagnetisieren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2009 - 2 S 6.09

    Einstweilige Anordnung (abgelehnt); Normenkontrolle; summarische Prüfung; offene

  • BVerwG, 16.12.2010 - 4 C 8.10
  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2004 - 1 MB 23/04

    Zurückstellung der Entscheidung über eine Bauvoranfrage für einen

  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 15 ZB 10.3161

    Zurückstellung eines Baugesuchs für eine Biogasanlage

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 22.10.2008 - 22 BV 06.2701

    Standortvorbescheid für Windkraftanlage; Änderung des Flächennutzungsplans;

  • VG Aachen, 15.11.2007 - 6 K 71/07

    Anspruch auf Genehmigung der Errichtung und des Betriebs von vier

  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 C 28.94

    Ausländerrecht: Maßgeblicher Zeitpunkt zur Feststellung einer besonderen Härte

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Großflächige Einzelhandelsbetriebe; Ziel der Raumordnung; Soll-Vorschriften;

  • VGH Bayern, 13.08.2014 - 22 CS 14.1224

    (Zur Befugnis des ersten Bürgermeisters, dringliche Anordnungen zu erlassen und

    a) Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt ist bei Anfechtungsklagen gegen Zurückstellungsentscheidungen der Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung, also der Zeitpunkt der Zustellung der Bescheide vom 31. Oktober 2013 (vgl. BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - Rn. 18 m.w.N.).

    Vielmehr entwickeln die in § 15 Abs. 3 BauGB enthaltenen Fristenregelungen ihre steuernde rechtliche Wirkung nur in sinnvoller Weise, wenn die für eine Zurückstellung erforderlichen Voraussetzungen im Zeitpunkt des zu erlassenden Bescheids geprüft werden und nach Bescheidserlass eintretende Veränderungen für die Rechtmäßigkeit des Bescheids ohne Belang sind (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - Rn. 18 m.w.N.).

    Eine Gleichbehandlung trotz erkennbar unterschiedlicher Schutzwürdigkeit kann abwägungsfehlerhaft sein (vgl. BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - Rn. 24).

    Zum Anderen dürfen eventuelle Mängel des planerischen Konzepts nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (vgl. BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - Rn. 19; BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Die Antragstellerin wird aber durch die der Beigeladenen erteilte Genehmigung nicht in ihrer Planungshoheit verletzt, denn ein Anspruch auf Zurückstellung der Entscheidung über die Zulassung des Vorhabens der Beigeladenen nach § 15 Abs. 3 BauGB stand der Antragstellerin zu dem auch vom beschließenden Senat für maßgeblich erachteten Zeitpunkt des Bescheidserlasses (vgl. dazu: Bay. VGH, Beschluss vom 05.12.2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 18 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und der Literatur) nicht zu.

    Erforderlich ist hierfür jedenfalls ein Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten (vgl. Bay. VGH, Beschlüsse vom 21.01.2013 - 22 CS 12.2297 -, juris Rn. 24 und vom 05.12.2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 20).

    Dieses Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten muss sich zudem auch nach Auffassung des beschließenden Senats auf Beschlussfassungen des maßgeblichen Beschlussorgans der Gemeinde, hier also der Gemeindevertretung der Antragstellerin, zurückführen lassen (vgl. dazu Bay. VGH, Beschluss vom 05.12.2013, a.a.O.).

  • VG Wiesbaden, 17.08.2016 - 4 K 350/16

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung von Windkraftanlagen

    Diese auch im weiteren Beschluss des VGH München vom 05.12.2013 (Az.: 22 CS 13.1757) zum Ausdruck kommende Rechtsprechung sei vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 03.11.2015 übernommen worden und werde auch in der Literatur geteilt.

    Die Kammer ist mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in der oben erwähnten Entscheidung der Auffassung, dass für die Beurteilung eines möglichen Anspruchs auf Aussetzung des Genehmigungsverfahrens einer Gemeinde der Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung über dieses Zurückstellungsgesuch maßgeblich ist und bleibt, so dass erst danach erfolgende weitere Planungsschritte bei der Frage der Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung über den Antrag auf Zurückstellung unberücksichtigt bleiben (so auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Beschluss vom 5. Dezember 2013, Az.: 22 CS 13.1757 Rdnr. 18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13

    Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK -, NVwZ-RR 2010, 475, juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 19.

    vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2006 - 8 B 1920/05 -, NVwZ-RR 2006, 597, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 18; VG Aachen, Urteil vom 15. November 2007 - 6 K 71/07 -, juris Rn. 60 ff. m.w.N.

    vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band II, Stand 1. August 2013, § 15, Rn. 71 j; BayVGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 22 CS 13.1775 -, juris Rn. 19, und vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 21.

  • VGH Bayern, 19.06.2023 - 22 AS 23.40001

    Erfolgreiches Eilverfahren gegen Sofortvollzug einer Aussetzung der Erteilung

    2.4.1 Maßgeblich für die Rechtmäßigkeit der Zurückstellungsentscheidung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe (vgl. BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 33; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 18; VGH BW, B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 26; OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 12).

    Jedoch dürfen, schon soweit es um die Rechtfertigung einer Zurückstellungsentscheidung geht, eventuelle Mängel der Planung nicht so gravierend sein, dass sie nach dem Planungskonzept im Abwägungsprozess nicht mehr behoben werden können (BayVGH, B.v. 24.10.2013 - 22 CS 13.1775 - juris Rn. 19 ff.; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 21; ebenso VGH BW, B.v. 11.10.2018 - 5 S 1398.18 - juris Rn. 43; B.v. 13.9.2022 - 14 S 3566.21 - juris Rn. 45).

    Das Sicherungsbedürfnis setzt danach voraus, dass die planerischen Vorstellungen der Gemeinde ein Mindestmaß an Konkretheit aufweisen, das eine Beurteilung der Frage ermöglicht, ob die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde (§ 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB; BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 32); bei der Beurteilung des erforderlichen Mindestmaßes an Konkretheit ist ein einzelfallbezogener Maßstab anzuwenden (BayVGH, B.v. 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 37; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20; ebenso OVG NW, B.v. 17.12.2020 - 8 B 1317.20 - juris Rn. 18; B.v. 1.12.2021 - 8 B 1541/21.AK - juris Rn. 25).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1338/13

    Einstweiliger Rechtschtuz gegen eine Zurückstellung eines Vorhaben bzgl. der

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK -, NVwZ-RR 2010, 475, juris Rn. 31; BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 19.

    vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt OVG NRW, Beschluss vom 17. März 2006 - 8 B 1920/05 -, NVwZ-RR 2006, 597, juris Rn. 6; BayVGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 18; VG Aachen, Urteil vom 15. November 2007 - 6 K 71/07 -, juris Rn. 60 ff. m.w.N.

    vgl. Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Band II, Stand 1. August 2013, § 15, Rn. 71 j; BayVGH, Beschlüsse vom 24. Oktober 2013 - 22 CS 13.1775 -, juris Rn. 19, und vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 21.

  • VGH Bayern, 05.12.2013 - 22 CS 13.1760

    Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine

    189 und 200 der Gemarkung ... gebaut werden sollen, wird im Verfahren Az. 22 CS 13.1757 entschieden.

    Die absehbare, durch die Heraufsetzung der Abstände bedingte Verringerung der Windkraftkonzentrationsflächen war Teil des Beschlusses, wie sich an mehreren Stellen des Sitzungsprotokolls vom 9. Mai 2012 ergibt (vgl. Sitzungsprotokoll vom 9.5.2012, Akte des Landratsamts im Parallelverfahren 22 CS 13.1757 - nachfolgend: LRA-Akte - Bl. 15 unten; Punkt "W7, W8, W10: Konzentrationsflächen 3a und 3b", LRA-Akte Bl. 22 oben; Punkt "W47: Ausweisung der Konzentrationsflächen innerhalb der regional-planerischen Vorrangfläche", LRA-Akte Bl. 42).

    Es ist schon fraglich, ob - wie von der Beigeladenen im Parallelverfahren 22 CS 13.1757 behauptet (dort Schriftsatz vom 11.10.2013, S. 6) - die von der Rechtsprechung zur Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans entwickelten Kriterien überhaupt auf Regionalpläne übertragbar sind; aus dem von der Beigeladenen genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 20.11.2003 - 4 CN 6/03 [nicht "4 C 6/03"] - NVwZ 2004, 614) ergibt sich dies jedenfalls nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 8 B 646/14

    Zurückstellung des Vorhabens der Errichtung und des Betriebs von zwei

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 8 B 1652/09.AK -, NVwZ-RR 2010, 475, juris Rn. 31, und vom 11. März 2014 - 8 B 1339/13 -, juris Rn. 4; Bay. VGH, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 19; Rieger, ZfBR 2012, 430, 432; a.A. Hinsch, NVwZ 2007, 770; siehe auch VG Göttingen, Beschluss vom 20. August 2013 - 2 B 306/13 -, juris Rn. 20.

    vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. März 2006 - 8 B 1920/05 -, NVwZ-RR 2006, 597, juris Rn. 6, und vom 11. März 2014 - 8 B 1339/13 -, juris Rn. 6; Bay. VGH, Beschlüsse vom 5. Dezember 2013 - 22 CS 13.1757 -, juris Rn. 18, und vom 13. August 2014 - 22 CS 14.1224 -, DVBl 2014, 1406, juris Rn. 28; VG Aachen, Urteil vom 15. November 2007 - 6 K 71/07 -, juris Rn. 60 ff. m.w.N.

  • VG Augsburg, 19.05.2014 - Au 4 S 14.242

    Errichtung von Windenergieanlagen

    Die Vorschrift ist hierbei auch im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren anwendbar (BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - KommPraxBY 2014, 60 - juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 8.12.2011 - 9 CE 11.2527 - juris Rn. 19; Stock in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Kommentar zum BauGB, Stand 1.9.2013, § 15 Rn. 24; Hornmann in Spannowsky/Uechtritz, Beckscher Onlinekommentar BauGB, Stand 1.3.2014, § 15 Rn. 55).

    Anders als im Fall eines undifferenzierten einheitlichen Mindestabstandes zu jeglicher Wohnbebauung, der die planerische Gestaltungsfreiheit verletzt (BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 22 CS 12.2297 - BayVBl 2013, 564 - juris Rn. 26, 28; BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - KommPraxBY 2014, 60 - juris Rn. 21), ist sich die Beigeladene aber vorliegend ausweislich der Begründung einer differenzierten Betrachtung durchaus bewusst.

  • VGH Bayern, 20.03.2015 - 22 CS 15.58

    Sicherungsfähige Planung, Flächennutzungsplan, integrierter Landschaftsplan,

    Da die Beigeladene jedenfalls den Befund nicht entkräftet hat, dass ihre Planungsabsichten im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt (nämlich bei Erlass bzw. bei Bekanntgabe des Zurückstellungsbescheids; vgl. dazu vor allem BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 18 und B.v 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 18, jeweils mit Nachweisen aus der älteren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs; bestätigt durch BayVGH, B.v. 13.8.2014 - 22 CS 14.1224 - BayVBl 2015, 91/93, Rn. 28; BayVGH, B.v. 4.2.2015 - 22 CS 14.2872 - juris Rn. 16) "völlig offen" (so die Bewertung im zweiten vollständigen Absatz auf Seite 12 des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 2.12.2014) waren, und diese rechtliche Einschätzung die angefochtene Entscheidung selbständig zu tragen vermag, kann dahinstehen, welche Überzeugungskraft den weiteren Ausführungen in der Beschwerdebegründung zukommt.

    Der beschließende Senat hat sich deshalb stets mit einem "bloßen Mindestmaß an Konkretisierung der Planungsabsichten" begnügt (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2012 - 22 CS 12.349 u. a. - BauR 2012, 1217/1218; B.v. 20.4.2012 - 22 CS 12.310 - ZNER 2012, 522/523 f., Rn. 16 und 19; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 20) und darauf hingewiesen, dass sich weder aus § 15 Abs. 3 BauGB noch aus der hierzu ergangenen Rechtsprechung allgemeingültige Kriterien für die Beantwortung der Frage entnehmen lassen, wie sich die planerischen Vorstellungen manifestiert haben müssen, um im maßgeblichen Zeitpunkt eine hinreichende Konkretisierung annehmen zu können (BayVGH, B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1757 - juris Rn. 20; B.v. 5.12.2013 - 22 CS 13.1760 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

  • VG Arnsberg, 07.11.2016 - 4 L 1082/16

    Berücksichtigung der Darstellungen im Flächennutzungsplan im Rahmen der Nutzung

  • VG Ansbach, 30.07.2014 - AN 11 K 14.00328

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Niedersachsen, 14.02.2022 - 12 MS 172/21

    Bestimmtheit, hinreichende; Vorbescheid, immissionsschutzrechtlicher;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 8 B 178/15

    Aussetzung der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.06.2015 - 8 B 186/15

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2020 - 8 B 293/20
  • VG Köln, 24.07.2020 - 14 L 419/20

    Elsdorf und Bergheim: Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids für eine Kiesgrube

  • VG Arnsberg, 09.12.2016 - 4 L 1625/16
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